Entwurf zur EU-Datenschutzverordnung liegt vor

Glücklicherweise wurde der Entwurf teilweise "entschärft". Insbesondere das ursprünglich vorgesehene Verbot für Dialogmarketing ohne Einwilligung wurde gestrichen, somit gilt zunächst weiterhin das bewährte Widerspruchsrecht! Gleichwohl muss die Wirtschaft weiter bangen, denn die Europäische Kommission behält sich vor, später die Details der Interessenabwägungsklausel näher zu bestimmen, so dass Einschränkungen drohen. 

 

Siehe Meldung unten


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