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Aktuelle gesetzliche Regelungen bezüglich "Textform/sektorale Bestätigungslösung" im Überblick

17.11.2021.

Aktuelle gesetzliche Regelungen bezüglich "Textform/sektorale Bestätigungslösung" im Überblick

Die ab 1. Dezember 2021 geltende Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) enthält die Vorgabe, dass der Verbraucher einen Vertrag über TK-Dienste, also auch einen telefonischen Vertrag, zunächst in Textform genehmigen muss, damit dieser wirksam wird. Vor diesem Hintergrund hat der DDV für seine Mitglieder alle aktuell im Kontext "Textform/sektorale Bestätigungslösung" relevanten Bestimmungen (Anbieterwechsel bei Dauerschuldverhältnissen, Gewinnspieleintragungsdienste, Energielieferung, TK-Dienste) im chronologischen Überblick und mit Gesetzeswortlaut zusammengefasst.

Zum Hintergrund: In punkto Telefonwerbung stehen seit Jahren und bis heute die Bereiche Energielieferung und TK, bis 2013 auch Gewinnspieleintragungsdienste, im Fokus kritischer Beobachtung von Verbraucherschützern und BNetzA. Davon zeugen u. a. immer wieder deren Jahresberichte. Stets aber konnte in intensiver verbandlicher Lobbyarbeit die Aufnahme einer sektorübergreifenden "generellen Bestätigungslösung" für Telefonwerbung ins Gesetz erfolgreich vermieden werden. Denn für ein Mehr an Verbraucherschutz besteht aus Sicht des DDV nur dort Bedarf, wo punktuell in der Praxis tatsächlich konkrete Defizite liegen.

Um die Zusammenstellung als PDF abrufen zu können, loggen Sie sich bitte in den Mitgliederbereich ein (Log-in oben rechts).

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