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Aktuelle gesetzliche Regelungen bezüglich "Textform/sektorale Bestätigungslösung" im Überblick
Aktuelle gesetzliche Regelungen bezüglich "Textform/sektorale Bestätigungslösung" im Überblick
Die ab 1. Dezember 2021 geltende Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) enthält die Vorgabe, dass der Verbraucher einen Vertrag über TK-Dienste, also auch einen telefonischen Vertrag, zunächst in Textform genehmigen muss, damit dieser wirksam wird. Vor diesem Hintergrund hat der DDV für seine Mitglieder alle aktuell im Kontext "Textform/sektorale Bestätigungslösung" relevanten Bestimmungen (Anbieterwechsel bei Dauerschuldverhältnissen, Gewinnspieleintragungsdienste, Energielieferung, TK-Dienste) im chronologischen Überblick und mit Gesetzeswortlaut zusammengefasst.
Zum Hintergrund: In punkto Telefonwerbung stehen seit Jahren und bis heute die Bereiche Energielieferung und TK, bis 2013 auch Gewinnspieleintragungsdienste, im Fokus kritischer Beobachtung von Verbraucherschützern und BNetzA. Davon zeugen u. a. immer wieder deren Jahresberichte. Stets aber konnte in intensiver verbandlicher Lobbyarbeit die Aufnahme einer sektorübergreifenden "generellen Bestätigungslösung" für Telefonwerbung ins Gesetz erfolgreich vermieden werden. Denn für ein Mehr an Verbraucherschutz besteht aus Sicht des DDV nur dort Bedarf, wo punktuell in der Praxis tatsächlich konkrete Defizite liegen.
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Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55