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Basisschulung KI-Kompetenz am 27. März 2025: Pflichtschulung nach Art. 4 KI-Verordnung

27.03.2025.

Basisschulung KI-Kompetenz am 27. März 2025: Pflichtschulung nach Art. 4 KI-Verordnung

Ab dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen die Anforderungen des Art. 4 KI-Verordnung (KI-VO) und Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass „ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen".

Als Betreiber tritt jeder auf, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Das bedeutet für Unternehmen, die Tools oder Software nutzen wollen, die KI im Sinne des Art. 3 Abs. 1 KI-VO enthält, dass eine Auseinandersetzung mit den Rechtspflichten und technischen Implikationen stattfinden muss, die Betreiber in diesem Zusammenhang treffen. Das bedeutet:

  • Schulungspflicht: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, entsprechende Schulungen erhalten, um diese Systeme sicher und effektiv nutzen zu können.
  • Kompetenzanforderungen: Es wird erwartet, dass das Personal Kenntnisse über die Funktionsweise, Risiken und ethischen Aspekte von KI-Systemen und möglicher Schäden hat.
  • Umsetzung: Unternehmen sollten bereits jetzt damit beginnen, Schulungspläne zu entwickeln und Ressourcen für die erforderliche Schulung bereitzustellen, um rechtzeitig den Anforderungen der KI-VO gerecht zu werden.

Warum diese Schulung für Sie wichtig ist:

Die neue KI-Kompetenz Schulung des DDV am 27. März 2025 von 10.00 Uhr bis ca. 12.45 Uhr vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie lernen, wie Sie KI sicher und effizient in Ihrem Unternehmen einsetzen und gleichzeitig die neuen rechtlichen Vorgaben einhalten. Teilnehmende erhalten nach Abschluss der Schulung eine Bescheinigung vom DDV.

Was erwartet Sie?

  • Künstliche Intelligenz – Was ist das? Einsatz im Marketing: Begriffe und ihre Bedeutung (u.a. KI, LLM, General Purpose AI)
  • Technologien hinter der KI: Leicht verständliche Erklärungen zu Maschinellem Lernen, Neuronalen Netzen, Deep Learning und LLMs, und wie diese Tools den Marketingprozess unterstützen
  • Closed Source vs. Open Source: Unterschiede und Vor- sowie Nachteile dieser beiden KI-Ansätze für Unternehmen
  • Einsatzmöglichkeiten im Marketing: Konkrete Beispiele, wie KI-Systeme das Kundenverständnis und die Interaktion verbessern
  • KI-spezifische Risiken beim Einsatz im Unternehmen (insbesondere Bias, Halluzinationen und Black-Box-Effekte)
  • Rechtliche Anforderungen an den Einsatz von KI-Systemen nach der KI-VO:
    • Was ein KI-System ist und Einordnung in die Risikotaxonomie
    • Verbotene Praktiken zum Einsatz von KI (Art. 5)
    • Anforderungen an Nicht-Hochrisiko-KI-Systeme
    • Überblick über die Anforderungen durch die KI-VO
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von KI
  • Haftungsrisiken beim Einsatz von KI-Systemen
  • Grundlegende Aspekte einer unternehmensinternen KI-Richtlinie

Für wen ist die Schulung geeignet?

Die Schulung richtet sich an Führungskräfte und Entscheidungsträger, die Künstliche Intelligenz in ihre Prozesse integrieren möchten, Mitarbeitende, die mit dem Einsatz von KI-Systemen in Berührung kommen und Verantwortliche für Compliance und Datenschutz, die sicherstellen müssen, dass die rechtlichen Vorgaben der KI-VO erfüllt werden.

Unsere Referenten:

Dr. Ing. Bernd Fritzke – Experte für KI und Innovationen

Dr. Bernd Fritzke ist ein KI-Experte im Innovationhub der DekaBank, wo er die Entwicklung von DekaGPT, einem KI-System für 8.000 Mitarbeitende, leitet. Darüber hinaus arbeitet er an weiteren KI-Projekten und organisiert eine interne Vortragsreihe zu aktuellen KI-Themen. Seine Schwerpunkte umfassen maschinelles Lernen, neuronale Netze und Finanztechnologien wie algorithmischen Handel. Neben seiner Tätigkeit in der DekaBank verfügt Dr. Fritzke über umfangreiche Erfahrungen in der Softwareentwicklung und der Automatisierung von Geschäftsprozessen. Er war vor seinem Wechsel in den Finanzbereich als Hochschuldozent für Neuroinformatik an der TU Dresden tätig und beherrscht Programmiersprachen wie Python, C++ und JavaScript sowie Technologien wie TensorFlow und Docker.

Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt – Spezialist für IT-Recht und Datenschutz

Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt ist Fachanwalt für IT-Recht, TÜV-zertifizierter Datenschutz-Auditor und Compliance-Officer und Partner der pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Düsseldorf. Er berät seit über 20 Jahren nationale und internationale Unternehmen zu Datenschutz, IT-Recht und Telekommunikation. Dr. Eckhardt ist Autor und Mitautor zahlreicher Fachbücher und Kommentare, darunter der Beck’sche Online-Kommentar zur DSGVO, der Beck’sche TKG Kommentar sowie das Handbuch IT- und Datenschutzrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Lehrbeauftragter an der SRH Fernhochschule und als Dozent bei der DeutscheAnwaltAkademie tätig. Außerdem ist er Vorstandsmitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. und im EuroCloud Deutschland_eco e.V.

Teilnahmegebühren (jeweils zzgl. 19% MwSt.)

Für DDV-Mitglieder:

  • 1 Teilnehmer: Nur 299 EUR
  • 5 Teilnehmer: Nur 1.100 EUR (220 EUR pro Person)
  • 10 Teilnehmer: Nur 2.000 EUR (200 EUR pro Person)

Für Nichtmitglieder:

  • 1 Teilnehmer: 599 EUR
  • 5 Teilnehmer: 2.200 EUR (440 EUR pro Person)
  • 10 Teilnehmer: 4.000 EUR (400 EUR pro Person)

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Der Teilnahmebetrag von EUR 299,- (DDV-Mitglieder) / EUR 599,- (Sonstige) zzgl. MwSt. pro Teilnehmer ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung an den DDV zu überweisen. In den Teilnahmegebühren enthalten sind Vortrag und Schulungsunterlagen.

Allgemeine Hinweise:

Abmeldung:
Eine kostenfreie Abmeldung Ihrer Teilnahme ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach und bei Nicht-Teilnahme wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden.

Stornierung:
Der DDV behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und ggf. Ersatztermine anzubieten. Falls die Veranstaltung kurzfristig aus unvorhersehbaren und nicht im Einflussbereich des DDV liegenden Gründen storniert werden muss, erhalten Sie unverzüglich Nachricht und wir erstatten bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Anmeldung zur Basisschulung KI-Kompetenz am 27. März 2025 per Webkonferenz

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E-Mail: m.rambach@ddv.de

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Rechtliche Fragen

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E-Mail: fp.altemeier@ddv.de

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Sonstige Anfragen

Martina Klein

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