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Analyse des EuGH Urteils zur Inbox-Werbung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. November 2021 zu einer ihm vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Januar 2020 zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage geurteilt, dass sog. "Inbox-Werbung" nur dann zulässig sei, wenn der Nutzer vorab ausdrücklich zugestimmt hat. Es handelt sich dabei um im Mail-Postfach eingeblendete Werbenachrichten, die bei Abruf der E-Mails erscheinen und sich von "richtigen" Mails nur durch wenige Details unterscheiden. Die abschließende Entscheidung des BGH ist nach Einschätzung des DDV bis Jahresmitte 2022 zu erwarten.
Für die Mitglieder des DDV hat RA Prof. Dr. Engels, DLA Piper inzwischen zu dem EuGH-Urteil eine ausführliche Besprechung erstellt. Um die Besprechung als PDF abrufen zu können, loggen Sie sich bitte in den Mitgliederbereich ein (Log-in oben rechts).
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