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Am Freitag, dem 13. März, hat der Gesetzgeber in einem bislang beispiellos schnellen parlamentarischen Verfahren die Regeln zur Kurzarbeit erheblich erleichtert – dies sogar mit Rückwirkung zum 1. März 2020. Was sind nun im Einzelnen die Konsequenzen/Neuerungen für die Unternehmen? Welche Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld müssen erfüllt sein, welche Möglichkeiten werden eröffnet und wie geht man am besten vor? Was bedeutet dies für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)? Was ist zu beachten, wenn ein Betriebsrat besteht?
Diese und weitere Fragen wurden in unserem Webcast am Donnerstag, 26. März um 14.00 Uhr kompetent behandelt.
Referent war RA Dr. Bodenstedt, DLA Piper. Dr. Bodenstedt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und leitet die deutsche Arbeitsrechtsgruppe von DLA Piper (JUVE Kanzlei für Arbeitsrecht 2018). Er berät international tätige Unternehmen zu allen arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere zu Umstrukturierungen und zu Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Im Anschluss an den Webcast werden Ihnen die Aufzeichnung sowie die Präsentation zur Verfügung gestellt.
Der Webcast war für DDV-Mitglieder kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlten 150 EUR zzgl. MwSt.
Um die Aufzeichnung und die Präsentation abzurufen, loggen Sie sich bitte in den Mitgliederbereich ein.
Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55