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Aufzeichnung Webcast "DS-GVO: Auskunftsverlangen und Erstanfragen der Aufsichtsbehörden"
Anfragen von Datenschutzaufsichtsbehörden zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind gerade im Dialogmarketing nicht ungewöhnlich. Die DS-GVO sieht diese Möglichkeit zur Informationsbeschaffung vor. Die Bandbreite reicht von Erstanfragen, "informellen Auskunftsverlangen" bis zur Anordnung der Auskunftserteilung. Der Umgang wird dadurch nicht leichter. Ignorieren ist typischerweise keine Lösung! Der richtige Umfang der Beantwortung ist nicht immer leicht zu bestimmen – gerade wenn das Auskunftsverlangen eher vage und offen formuliert ist. Sowohl ein Zuviel als auch ein Zuwenig an Auskunft birgt Risiken.
Der Webcast am 9. Juni 2020 um 14 Uhr erklärte das Spannungsverhältnis und wie Sie damit umgehen können! Referent war Dr. Jens Eckhart, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Datenschutz-Auditor (TÜV) sowie Compliance-Officer (TÜV) und Partner der Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB.
Der Webcast war für DDV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlten 50 Euro (zzgl. MwSt.).
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Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
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E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
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