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Die Corona-Krise zwingt derzeit sehr viele Arbeitnehmer ins Home Office. Allerdings enthält das Gesetz kaum konkrete Regelungen für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Telearbeit und mobilem Arbeiten. Daher muss jedes Unternehmen unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der Art der zu verarbeitenden Daten und ihres Verwendungszwecks prüfen, ob die jeweiligen Tätigkeiten im Home Office datenschutzkonform ausgeführt werden können. Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt hierbei beim Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter ins Home Office entsendet. Nach Art. 24 DS-GVO hat er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes erfüllt.
Der Webcast am 16. April um 14 Uhr erläuterte, was in diesem Zusammenhang beachtet werden sollte, um auf der "sicheren Seite" zu sein.
Referent war RA Dr. Philipp Kramer, Geschäftsführer der Beratungsbüro Gliss & Kramer KG, Hamburg und der Dr. Kramer + Collegen RA GmbH. Zu seinen Schwerpunkten gehören das europäische und nationale Datenschutzrecht. Er berät seit vielen Jahren u.a. DDV-Mitgliedsunternehmen und prüft die Adressdienstleister im DDV auf Einhaltung der Kriterien des DDV-Qualitätssiegels.
Die Teilnahme war für DDV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlten 150 EUR zzgl. MwSt.
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Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55