DDV Suche
BGH Entscheidung zu Cookie-Einwilligung: Ersteinschätzung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht
Per Mitgliederinfo am 28. Mai hatte der DDV über das o.g. Urteil des BGH zur Speicherung von Cookies und zur Telefonwerbung berichtet. Die Entscheidungsgründe sind bisher vom BGH nicht veröffentlicht, es gibt also nach wie vor nur die Pressemitteilung. Die Entscheidung betrifft datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Bereiche.
RA Prof. Dr. Engels hat uns für die DDV-Mitglieder eine Ersteinschätzung zukommen lassen, die seine Kanzlei DLA PIPER aus wettbewerbsrechtlicher Sicht vorgenommen hat. Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen wird eine Detailbewertung folgen.
Die ausführliche datenschutzrechtliche Bewertung des Urteils für die Mitglieder des DDV wird auf Basis der Entscheidungsgründe durch Prof. Dr. Wuermeling erfolgen.
DDV-Mitglieder können die Ersteinschätzung von DLA PIPER aus wettbewerbsrechtlicher Sicht als PDF weiter unten abrufen. Bitte loggen Sie sich dazu in den Mitgliederbereich ein.
Zur Pressemitteilung des BGHIhre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55