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BGH gibt Bundeskartellamt Recht im Streit mit Facebook um Datennutzung

24.06.2020.

BGH gibt Bundeskartellamt Recht im Streit mit Facebook um Datennutzung

Das Bundeskartellamt hat am gestrigen Dienstag im Rechtsstreit mit dem Online-Netzwerk Facebook um die Verarbeitung von Nutzerdaten einen vorläufigen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielt (KVR 69/19 - Beschluss vom 23. Juni 2020).

Der Kartellsenat des BGH bestätigte in seiner vorläufigen Eilentscheidung die Anordnung der Behörde vom 6. Februar 2019, dass Daten unter anderem von konzerneigenen Diensten wie Whatsapp ohne Einwilligung der Nutzer nicht für das Facebook-Profil verarbeitet werden dürfen. Es bestehen für den BGH weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke noch daran, dass Facebook diese marktbeherrschende Stellung mit seinen vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich ausnutzt.

Diese Missbräuchlichkeit besteht laut BGH darin, dass privaten Facebook-Nutzern keine Wahlmöglichkeit eingeräumt werde,

  • ob sie mit Verarbeitung und Verwendung ihrer Daten einverstanden sind, die bei ihrer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden, oder
  • ob sie sich nur mit einer Personalisierung ihrer selbst auf facebook.com preisgegebenen Daten einverstanden erklären wollen,

Als marktbeherrschender Netzwerkbetreiber trage Facebook eine besondere Verantwortung für die Aufrechterhaltung des noch bestehenden Wettbewerbs auf dem Markt sozialer Netzwerke. Dabei sei auch die hohe Bedeutung zu berücksichtigen, die dem Zugriff auf Daten aus ökonomischer Perspektive zukommt. "Gerade in der Betonung dieses Aspektes liegt der wegweisende Charakter der Entscheidung, denn der BGH stellt hier erstmals deutlich klar: Daten sind wirtschaftliche Macht", so DDV-Präsident Patrick Tapp.

Facebook muss dem Bundeskartellamt nun innerhalb von vier Monaten Vorschläge machen, wie die Nutzer in Zukunft gefragt werden sollen.

Zur Pressemitteilung des BGH

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