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BGH vom 28. Mai 2020 zur Speicherung von Cookies und zur Telefonwerbung (planet49)
Über die Entscheidung hatten wir bereits mehrfach berichtet (siehe Mitglieder-Info vom 28. Mai, NL vom 8. Juli 2020). Der I. Zivilsenat des BGH hatte über die Frage entschieden, welche Anforderungen an die Einwilligung in die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers und überdies in telefonische Werbung zu stellen sind. Dem Urteil lag ein Streit zwischen einem Anbieter von Online-Gewinnspielen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zugrunde.
Auf Basis der seit kurzem vorliegenden schriftlichen Entscheidungsgründe hatte Prof. Dr. Wuermeling für die Mitglieder des DDV eine Bewertung der datenschutzrechtlichen Konsequenzen vorgenommen.
Ergänzend liegt nun von Prof. Dr. Engels die von uns bereits angekündigte ausführliche Bewertung der wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen vor.
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Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
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Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55