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BMJ sieht keinen Handlungsbedarf bei Briefkastenwerbung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Bundesregierung einmal mehr aufgefordert, gesetzlich etwas gegen ungewollte Briefkastenwerbung zu unternehmen. Unter dem Namen "Letzte Werbung" wird seit vielen Monaten für eine "Opt-in-Lösung" bei Briefkastenwerbung plädiert. Verlangt wird demnach, dass der ausdrückliche Wille, Werbepost erhalten zu wollen, auf dem Briefkasten ersichtlich sein muss. Die aktuelle Rechtslage orientiert sich am Opt-out-System. Nur wer keine Werbung erhalten möchte, muss aktiv werden.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) äußerte dazu nun auf eine Anfrage der dpa, dass eine Abkehr vom Opt-out-System im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen sei. Zudem könnte die geforderte Opt-in-Lösung bei der Briefkastenwerbung mit der verfassungsrechtlich garantierten Werbefreiheit und in bestimmten Fällen auch mit der Pressefreiheit – etwa bei kostenfreien Wochenzeitungen - kollidieren, so das Ministerium weiter.
Ebenfalls auf dpa-Anfrage erklärten acht Händler, darunter die Discounter Aldi Süd, Netto Nord und die Supermarktkette Rossmann, dass sie an dieser Form von Werbepost festhalten möchten und verwiesen dabei auf die Vorteile der bisherigen Praxis, da Handzettel für viele Verbraucherinnen und Verbraucher relevant seien, um sich zu informieren.
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