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Nach Durchsicht der umfangreichen Halbzeitbilanz konstatiert der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), dass viele im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben und Leitsätze bisher nicht umgesetzt worden sind oder unerwähnt bleiben.
"Es scheint kein vordringliches Vorhaben der Bundesregierung mehr zu sein, die Mitte 2020 anstehende Evaluierung der DS-GVO intensiv zu begleiten und - so heißt es im Koalitionsvertrag - alle Regelungen auf ihre Zukunftsfähigkeit und Effektivität zu überprüfen", stellt DDV-Präsident Patrick Tapp fest. Hierüber würde kein Ton verloren. Auch das Koalitionsziel, sich für eine ePrivacy-Verordnung einzusetzen, die im Einklang mit der EU Datenschutz-Grundverordnung die berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaft angemessen und ausgewogen berücksichtigt, bliebe unerwähnt. Das sei allerdings nur konsequent, wenn man sich die über ein Jahr andauernde Sprechunfähigkeit der Bundesregierung bei den Verhandlungen zum ePrivacy Dossier auf Ratsebene vor Augen führe. Das gemeinsam formulierte Vorhaben der Regierungsparteien, ein hohes Schutzniveau für Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der ePrivacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle zu erhalten, sei sang- und klanglos aufgegeben worden, führe man sich den derzeitigen Verhandlungsstand und das aktuelle ePrivacy Dossier vor Augen.
Der DDV begrüßt, dass in der Halbzeitbilanz der Wunsch vieler Beschäftigter nach einer stärkeren Selbstbestimmung von Arbeitszeit reflektiert wird. Das entspricht einer unter anderem durch den DDV unterstützten, breit angelegten Befragung der Beschäftigten in der Werbe-, Dialogmarketing- und Unternehmensberaterbranche. "Und doch ist es nicht nachvollziehbar, warum einem großen Teil von Beschäftigten aus tarif-ungebundenen Branchen der Wunsch in Zeiten der Digitalisierung versagt werden soll.", so der DDV-Präsident.
Als positive Errungenschaft wird in der Halbzeitbilanz die Musterfeststellungsklage erwähnt, nicht aber die akute Gefahr, dass sie durch die in Brüssel konkret in Verhandlung stehende Verbandssammelklage ersetzt werden soll. Bleibt schließlich nur zu hoffen, so Patrick Tapp, dass das positive Koalitionsziel, künftige nationale und europäische Gesetzgebungsverfahren noch stärker hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf privatwirtschaftliche Medienangebote, wie z.B. durch Werbeverbote, zu prüfen, weiterhin ernsthaft verfolgt wird.
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