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27.01.2020.

DDV fordert Abbau von Innovationshindernissen und überflüssiger Bürokratie in der DS-GVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) soll gleichzeitig Datenschutzrechte stärken und die Wirtschaft fördern. Fast zwei Jahre nach deren Wirksamwerden ist klar, dass sie dauerhaft hohe zusätzliche Kosten verursacht und Innovation bremst. Der DDV regt deshalb in neun Bereichen eine Evaluierung an, um die ursprünglichen Ziele der DS-GVO besser zu erreichen.

Dazu sagt DDV-Präsident Patrick Tapp: „Einheitliche europäische Datenschutzregelungen sind ein wichtiges Ziel. Deshalb unterstützt der DDV die DS-GVO. Ein wirksamer Schutz der Privatsphäre würde sich aber auch mit weniger Bürokratie erreichen lassen. Innovationen dürfen nicht an formaler Regulierung scheitern. Die Evaluierung der DS-GVO sollte deshalb genutzt werden, um Maßnahmen zur Verbesserung der DS-GVO zu entwickeln und Fehler bei der geplanten ePrivacy-Verordnung zu vermeiden.“

Die Europäische Kommission wollte mit der DS-GVO Einsparungen beim Verwaltungsaufwand von 2,3 Milliarden Euro erreichen und das Potential der digitalen Wirtschaft eröffnen. Diese Ziele hat die DS-GVO nicht erreicht. Der DDV fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen der Evaluierung Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die ursprünglichen Ziele der DS-GVO noch erreicht werden können. Der DDV hat deshalb Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und Innovationen zu ermöglichen. Die Details der Vorschläge sind in einem DDV-Positionspapier zur „DS-GVO Evaluierung 2020“ vom 27. Januar 2020 zusammen gefasst. Darin fordert der DDV u. a. den Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketingzwecke praktikabel zu gestalten, die Informationspflichten zu vereinfachen und die Auftragsverarbeitung flexibler zu regeln.

Zum Positionspapier des DDV

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