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DDV-Stellungnahme zum geplanten BDSG-Änderungsgesetz

Der DDV begrüßt die Bemühungen, Kohärenz zwischen dem BDSG und der DSGVO herzustellen. Dies ist wichtig, um die Datenschutzregelungen in Deutschland mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Der DDV nutzt die Gelegenheit, um auf Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Lettershop-Verfahren hinzuweisen und fordert diesbezüglich Klarstellungen im Gesetzgebungsprozess. Insbesondere wird empfohlen, das Beispiel "Nutzung eigener Datenbestände für Werbezwecke Dritter" als Anwendungsbeispiel einer gemeinsamen Verantwortlichkeit zu streichen.
Des Weiteren schlägt der DDV vor, eine gesetzliche Regelung zur Speicherfrist für Auskunftsanfragen hinsichtlich der Empfänger von Daten vorzunehmen, um die bestehende Rechtsunsicherheit auszuräumen. Er bezieht sich auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und schlägt vor, ab wann eine Auskunftsanfrage über die Kategorien von Empfängern verweigert werden darf. Schließlich spricht der DDV das Problem der doppelten Rechtswege (Zivil- und Verwaltungsrechtsweg) an und schlägt vor, die Möglichkeit der Aussetzung eines Rechtsweges unter Priorisierung des Zivilrechtsweges einzuführen, um parallele Verfahren zur selben Rechtssache zu vermeiden. Die Einzelheiten können der ausführlichen Stellungnahme entnommen werden.
Zur StellungnahmeIhre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55