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DDV stößt Diskussion zur Spenderkommunikation an: Rechtsrahmen darf sich nicht als "Bremsklotz für soziales Engagement" erweisen
DDV stößt Diskussion zur Spenderkommunikation an: Rechtsrahmen darf sich nicht als "Bremsklotz für soziales Engagement" erweisen
Die rechtlichen Voraussetzungen für Werbung um Spenden oder sonstiges soziales Engagement sind unübersichtlich. Nicht selten sind rechtliche Hürden insbesondere im Wettbewerbsrecht richtig einzuordnen. Vor allem mit Blick auf gemeinnützige Unternehmen, die keine NGO im klassischen Sinne sind, gibt es Rechtsunsicherheiten beim Einwerben von Spenden. Dieses erschwert die Arbeit und hemmt soziales Engagement wirtschaftlich tätiger Unternehmen. Aus Sicht des DDV darf sich das Recht nicht als „Bremsklotz für soziales Engagement“ erweisen. Deshalb bedarf es aus Sicht des DDV eine höchstrichterliche Entscheidung oder Gesetzesänderung, durch die klargestellt wird, dass die Spendenwerbung durch gemeinnützige Organisationen auch zukünftig nicht dem UWG unterfällt.
Mit dem nun vorliegenden, aktuellen Positionspapier setzt sich der DDV kritisch mit der aktuellen Rechtslage auseinander und macht Vorschläge an den Gesetzgeber.
Dem Papier vorausgegangen war am 4. Mai 2023 ein Workshop zum gleichen Thema, zu dem der DDV seine NGO-Mitglieder eingeladen hatte (siehe Mitgliederinfo vom 5. Mai).
Zum PositionspapierIhre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55