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DDV unterstützt Mitglieder mit neuem Service gezielt im Umgang mit Abmahnungen

18.04.2023.

DDV unterstützt Mitglieder mit neuem Service gezielt im Umgang mit Abmahnungen

In der jüngsten Vergangenheit kam es vermehrt zu sog. Massenabmahnungen. Während eine Abmahnung im eigentlichen Sinne ein sinnvolles rechtliches Instrument ist, um Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen, spricht man von einer Abmahnwelle, wenn z. B. innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Abmahnungen mit fast identischen inhaltlichen Angaben von ein und demselben Abmahner gegenüber Unternehmen ausgesprochen wird.

So kam es etwa wegen des Einsatzes von Google Fonts auf Webseiten zu mehreren großen Abmahnwellen wegen angeblicher DS-GVO-Verstöße. Inzwischen hat sich der Verdacht erhärtet, dass es sich bei den allermeisten Abmahnungen um Betrugsversuche handeln dürfte.

Bei betroffenen Unternehmen führt eine Abmahnung oftmals zu Verunsicherung. Wichtig ist, dass Unternehmen solche Abmahnungen ernst nehmen und sich dagegen zur Wehr setzen.

Mit dem sogenannten "Abmahn-Monitor" erweitert der DDV nun sein Leistungsportfolio für Mitglieder um eine wichtige Säule. Mitglieder, die von einer Abmahnung betroffen sind, werden gebeten, Franz Peter Altemeier, Leiter Recht, fp.altemeier@ddv.de, umgehend zu informieren. Der DDV unterstützt und berät Mitglieder hinsichtlich des richtigen Verhaltens und behält den Überblick über die aktuelle Lage. Mit seinem hervorragenden Netzwerk zu renommierten Kanzleien und Rechtsanwälten kann der DDV darüber hinaus die Einleitung eigenständiger rechtlicher Schritte, wie beispielsweise eine Musterklage, prüfen.

Mehr zum Thema:

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