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DDV wirbt für sichere Rahmenbedingungen im transatlantischen Datenverkehr

Der DDV setzt sich gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband, der FEDMA, und anderen Wirtschaftsverbänden für eine schnelle Lösung zur Sicherung der transatlantischen Datenströme ein. In einer Erklärung forderten die Verbände die politischen Akteure auf, unter anderem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Vorarbeiten für die Entscheidung über einen neuen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission im Interesse der Wirtschaft zügig zu beenden.
Aktuell sind Datenübermittlungen in die USA zwar möglich, müssen aber durch aufwändigere Schutzmaßnahmen nach Art. 46 DS-GVO, wie beispielsweise dem Einsatz von EU-Standardvertragsklauseln, abgesichert werden (vgl. DDV-Meldung vom 18. Oktober 2022). Der alte Beschluss war im Zuge der sog. Schrems II-Entscheidung des EuGH (Rechtssache C-311/18) im Juli 2020 für unwirksam erklärt worden und konnte nicht mehr als Rechtsgrundlage herbeigezogen werden (vgl. DDV-Meldung vom 22. Juli 2020). Durch eine schnelle Entscheidung erhoffen sich die Verbände auch neue Impulse für die transatlantische Zusammenarbeit insbesondere im Bereich der Datensicherheit und dem Schutz der Bürgerrechte.
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