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15.08.2018.

Einführung der DS-GVO führt zu Umsatzeinbußen im laufenden Geschäftsjahr

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat Medienberichte über Umsatzrückgänge einzelner Unternehmen im Marketingbereich, die auf „Unsicherheiten im Zusammenhang mit der EU Datenschutz-Grundverordnung" zurückzuführen seien, zum Anlass genommen, eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchführen.

"Wir wollten mit dieser Umfrage herausfinden, ob es sich bei den Medienberichten um Einzelfälle handelt oder ob hier ein Muster zu erkennen ist – und das ist eindeutig der Fall", sagt DDV-Präsident Patrick Tapp.

Die Umfrage des DDV zeigt, dass zwei Drittel (66 Prozent) der Teilnehmer von einer Veränderung des Umsatzes im Zusammenhang mit der Einführung der DS-GVO für das Geschäftsjahr 2018 ausgehen. Davon geben rund 92 Prozent an, dass der Umsatz sinken wird, und zwar bis zu 60% (durchschnittlich 16%).

Neben dem Umsatzrückgang beklagen die Mitglieder des DDV einen deutlich gestiegenen zeitlichen und bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO, eine hohe Verunsicherung der Verbraucher und damit verbundenen höheren Beratungsaufwand, eine fehlende klare Interpretation des neuen Rechts und gestiegene Kosten durch das Aufsetzen neuer Prozesse und Inanspruchnahme von Rechtsberatung.

"Die Ergebnisse der Umfrage sind alarmierend. Sie legen ganz deutlich offen, dass die wirtschaftlichen Folgen von dem Gesetzgeber – obwohl der DDV immer wieder darauf hingewiesen hat – unzureichend bedacht wurden. Es fehlt eine klare Struktur und staatliche Unterstützung bei der konkreten Umsetzung der neuen Regelungen. Solche Umsatzeinbußen sind für Unternehmer belastend, für einige sogar existenzbedrohend", kommentiert Patrick Tapp die Ergebnisse der Umfrage.

Die EU DS-GVO ist seit einigen Monaten wirksam. Weiterhin wirft sie in vielen Details mehr Fragen auf als sie beantwortet. Das gilt insbesondere für den Bereich des Dialogmarketings.

Der DDV hat deshalb wie auch andere Verbände an das BMI appelliert, die derzeit laufende Anpassung des neuen BDSG zu nutzen, um zwischenzeitliche Anwendungserfahrungen zur DS-GVO kritisch zu überprüfen. Zentrale Ansatzpunkte sind für uns hierbei Informationspflichten und Betroffenenrechte, siehe Stellungnahme.

Zur Umfrage: An der Umfrage haben im Zeitraum vom 23. Juli bis zum 13. August insgesamt 112 Mitglieder des DDV teilgenommen.

Zur Stellungnahme

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