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Einwilligungsnachweis bei Online-Gewinnspielen: Anforderungen und Einordnung

31.03.2026.

Einwilligungsnachweis bei Online-Gewinnspielen: Anforderungen und Einordnung

Online-Gewinnspiele bleiben ein etabliertes Instrument der Leadgenerierung. Der Tätigkeitsbericht 2025 des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht verweist jedoch auf eine zunehmende Zahl von Beschwerdefällen. Betroffene Personen sollen dabei Werbung von ihnen unbekannten Unternehmen erhalten, die sich auf Einwilligungen aus Gewinnspielen stützen, die aus Sicht der Aufsicht nicht ausreichen. Online-Gewinnspiele werden in diesem Zusammenhang häufig von Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland veranstaltet, die regelmäßig von sogenannten Sponsoren unterstützt oder beauftragt werden und anschließend als Werbetreibende in Erscheinung treten. Die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung und deren Nachweis ergeben sich aus Art. 7 DSGVO und knüpfen an die Rolle als Verantwortlicher an. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und für den konkreten Fall erfolgen. Zudem muss der Vorgang der Einwilligungseinholung nachvollziehbar dokumentiert sein. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Dokumentation technischer Parameter. Entscheidend ist der Inhalt der Einwilligung. Für die betroffene Person muss erkennbar sein, welche konkreten Unternehmen zu welchen Zwecken werblich tätig werden. Der DDV empfiehlt, Einwilligungsprozesse so auszugestalten, dass sie im Streitfall nachvollziehbar und belastbar dargelegt werden können. Maßgeblich ist die vollständige Dokumentation des gesamten Einwilligungsvorgangs. Das Double-Opt-In-Verfahren ist hierfür ein bewährter Baustein, auch wenn es rechtlich nicht zwingend vorgegeben ist.

Die wesentlichen Anforderungen zum Double-Opt-In-Verfahren sind in einem DDV-Handout mit dem Titel „E-Mail-Marketing: Rechtssicher gestalten, Fallstricke vermeiden“ von RA Dr. Stefan Engels (DLA Piper) zusammengefasst, das DDV-Mitglieder nach erfolgtem Log-in in den Mitgliederbereich hier exklusiv abrufen können.

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