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Am 26. Oktober stimmte das EU-Parlament mit einer knappen Mehrheit von 38 Stimmen für den wirtschaftsfeindlichen LIBE-Bericht als Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat. Diese werden frühestens im zweiten Quartal 2018 beginnen.
Der aktuelle Entwurf der ePrivacy-Verordnung sieht ausschließlich das Erfordernis von Nutzereinwilligungen in nahezu jedwede Datenverarbeitung vor und regelt diesbezügliche Technikvorgaben, die nicht nur den Bestimmungen der verabschiedeten EU Datenschutz-Grundverordnung widersprechen, sondern sogar Nutzereinwilligungen entgegenstehen. Damit droht die Zerschlagung des mühsam errungenen Kompromisses mit der DSGVO innerhalb der EU. Es muss mindestens sichergestellt sein, dass einwilligungslose Datenverarbeitungen in Transparenz und mit Widerspruchsmöglichkeit in dem Maße ermöglicht werden, wie dies die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht.
"Es ist dringend erforderlich, dass Deutschland nun endlich eine klare Position in Brüssel einnimmt, die deutlich macht, dass die Umsetzung der DSGVO unabdingbare Grundlage ist, wenn die politisch allseits gewollte Data Economy endlich Fahrt aufnehmen soll", fordert DDV-Präsident Patrick Tapp.
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