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EuGH kippt "EU-U.S. Privacy Shield" und stellt zusätzliche Anforderungen an die Verwendung von Standardvertragsklauseln
EuGH kippt "EU-U.S. Privacy Shield" und stellt zusätzliche Anforderungen an die Verwendung von Standardvertragsklauseln
Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2020 (EuGH, C-311/18) entschieden, dass das sogenannte "EU-U.S. Privacy Shield" kein angemessenes Datenschutzniveau für eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA bietet. Das Urteil hat schwerwiegende Konsequenzen, denn über 5000 Unternehmen in den USA haben sich auf das Privacy Shield verpflichtet. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU an diese Unternehmen war deshalb zulässig, obwohl in den USA allgemein kein Datenschutzniveau besteht, das aus europäischer Sicht angemessen wäre. Seit dem Tag der Urteilsverkündung gilt dies nicht mehr. Es gibt keine Übergangsregelung. Wer sich bisher bei Datenübermittlungen in die USA auf das Privacy Shield verlassen hat, muss sich jetzt andere Alternativen suchen.
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