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Handout zum DDV-Webcast: „Auslegungshinweise der Bundesnetzagentur zu § 7a UWG“
In dem DDV-Webcast "Dokumentationspflicht für Telefonwerbeeinwilligungen nach § 7a UWG – Was ist für die Praxis zu beachten?" am 19. September gab RA Prof. Dr. Stefan Engels den DDV-Mitgliedern erste Einschätzungen und Bewertungen, wie die Praxis mit den von der BNetzA am 7. Juli 2022 veröffentlichten Auslegungshinweisen umgehen kann. Nach der Klarstellung, dass es sich bei diesen Hinweisen um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften handelt, die die Gerichte nicht binden, beleuchtete der Webcast die Details der Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, den Umgang mit Alteinwilligungen sowie die Voraussetzungen einer Vorlagepflicht an die BNetzA und ging dann abschließend auf die drohenden Rechtsfolgen bei Verstößen ein. Der DDV wird das Thema weiter eng begleiten.
DDV-Mitgliedern steht nach dem Login in den Mitgliederbereich die Präsentation und ein zusammenfassendes Handout von Dr. Engels zur Verfügung. Darüber hinaus können Interessierte die Aufzeichnung der Präsentation anfordern.
Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
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Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55