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08.04.2020.

KfW Schnellkredit für den Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern erhalten die Möglichkeit, für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) einen KfW-Schnellkredit zu beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent durch eine Garantie des Bundes abgesichert, wodurch die Hausbank in gleicher Höhe von der Haftung freigestellt ist. Beim Schnellkredit wird ein fester Darlehenszins von 3 Prozent erhoben. Die Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre. Banken bzw. Sparkassen können nach Aussage von Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits am Donnerstag, 9. April 2020 mit der Bearbeitung der Schnellkredite beginnen. Er gilt außerdem zusätzlich zu den bereits vorhandenen Hilfsprogrammen (KfW-Sonderprogramm 2020 und Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte).

Während die Kreditvergabe grundsätzlich eine Fortführungsprognose zur weiteren Entwicklung des antragstellenden Unternehmens durch die Banken bzw. Sparkassen erfordert, bezieht sich die Prüfung beim Schnellkredit allein auf die Situation in der Vergangenheit. Der Schnellkredit erhöht für Unternehmer deutlich die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Das Wichtigste:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
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