DDV Suche
Am 12. Februar 2020 hat der Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag eine Empfehlung beschlossen, Services und Dienste in Deutschland zu untersagen, die Zugriff auf Datenspeicher von Nutzern nehmen und dabei Daten Dritter, beispielsweise über das Auslesen des persönlichen Adressbuches im Smartphone in Zusammenhang mit der Nutzung eines Messenger-Dienstes, ausspähen und speichern oder sich sogar eine Weitergabe dieser Daten vorbehalten. Im Hinblick auf die mit der Petition angeregte Gesetzesänderung hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darauf hingewiesen, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) "unmittelbar anwendbares Unionsrecht" sei.
Diese Position findet im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) Unterstützung. Der Petitionsausschuss wird die Empfehlung samt Material nicht nur dem Bundesministerium des Innern, sondern auch dem Europäischen Parlament zuleiten, "soweit es um die Regelungen durch die zukünftige ePrivacy-Verordnung geht". Der DDV bezweifelt allerdings, ob man deshalb auf das laufende Verfahren der geplanten ePrivacy-Verordnung Einfluss nehmen muss. "Dafür reicht bereits die europaweit geltende DS-GVO aus, um den regelmäßig rechtswidrigen Zugriff, der durch die AGB-Klauseln gegeben ist, zu sanktionieren.", so DDV-Präsident Patrick Tapp.
Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55