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Mindestlohn steigt im Oktober auf 12 Euro
Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 das "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" passieren lassen. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.
Zum 1. Oktober 2022 steigt damit die Lohnuntergrenze auf 12 Euro je Stunde. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto. Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich zudem von derzeit 450 auf 520 Euro monatlich, sodass eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist. Die Mini-Job-Grenze passt sich künftig gleitend an. Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Damit wird das Ziel verfolgt, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.
Unabhängig von der nun vorgenommenen gesetzlichen Regelung des Mindestlohns wird dieser bereits zum 1. Juli 2022 turnusgemäß - noch auf Beschluss der Mindestlohnkommission - auf 10,45 Euro ansteigen. Zukünftige Anpassungen des MIndestlohn sollen weiterhin auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, d. h. die gesetzliche Regelung wird als einmalige Ausnahme betrachtet.
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