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DDV-Webcast stellte den AI Act und die Auswirkungen auf das Dialogmarketing vor

04.07.2024.

DDV-Webcast stellte den AI Act und die Auswirkungen auf das Dialogmarketing vor

Der Einsatz Künstliche Intelligenz verändert das Dialog Marketing. Aber mit dem AI Act und der DS-GVO ist dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz bereits ein Rahmen gesteckt. Das EU-Parlament zielt mit dem AI Act darauf ab, einheitliche Rahmenbedingungen für die sichere Entwicklung, den Vertrieb und die Verwendung von KI Systemen und -technologien zu schaffen. Die Gesetzesfassung des EU-Parlaments vom 13. Juni 2024 wird voraussichtlich im Juli 2024 veröffentlicht und tritt 20 Tage danach in Kraft. Die „Schwelle“ zur Anwendung des AI Act (KI Verordnung) ist gering. Eine Befassung mit dem AI Act ist damit unvermeidbar. Gleichzeitig muss aber auch die Parallelität zur DS-GVO beachtet werden.

Im Webcast am 4. Juli 2024 erläuterte Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt die Regelungen, Zusammenhänge und Auswirkungen.

Unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Künstliche Intelligenz: Worüber reden wir?
  • AI Act und rechtliche Aspekte der KI im Marketing
  • Einsatz von KI und Datenschutz

Moderator des Webcasts war Thorsten Beck, stv. Geschäftsführer. Der Webcast war für DDV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlten 120 Euro (zzgl. MwSt.).

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