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Webcast zum "TTDSG"
Am 1. Dezember 2021 wird das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft treten. Damit werden die bisherigen bereichsspezifischen Datenschutzregeln aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) in ein eigenes Gesetz überführt. Dabei erfolgt eine Anpassung der Regeln an die Vorgaben der DS-GVO und der ePrivacy-Richtlinie – insbesondere wird das Einwilligungserfordernis für Cookies gesetzlich verankert. Damit stellen sich verschiedene Fragen auf den ersten und den zweiten Blick: Vordergründig sind die Regelungen zu Cookies und Diensten zum Einwilligungsmanagement. Auf den zweiten Blick wird auch die Abgrenzung zur DS-GVO für die Praxis relevant – sowohl für Telekommunikation als auch Telemedien; allein wegen der deutlich geringeren Sanktionen im TTDSG.
Der Webcast am 14. September 2021 um 14 Uhr lieferte Antworten auf diese Fragen. Referent war RA und FA IT-Recht Dr. Jens Eckhardt von der Kanzlei Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte. Die Teilnahme war für DDV-Mitglieder kostenfrei. Der Preis für Nicht-Mitglieder betrug 90 EUR zzgl. MwSt.
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