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Webcast "Alles neu: Das UWG 2022 – Anforderungen an das Dialogmarketing nach dann neuer Rechtslage"

27.04.2022.

Webcast "Alles neu: Das UWG 2022 – Anforderungen an das Dialogmarketing nach dann neuer Rechtslage"

Am 28. Mai 2022 treten eine Reihe von Änderungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber musste nämlich insbesondere die Vorgaben der sog. EU-Omnibus-Richtlinie umsetzen. Das geänderte Gesetz bringt u. a. eine gewisse Umstrukturierung des UWG. Mit Blick auch auf parallel insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte, ebenfalls aktualisierte Vorschriften stellte der Webcast am 27. April um 14 Uhr die von Unternehmen im Dialogmarketing dann zu beachtende neue Rechtslage dar. Behandelt wurden deshalb auch weitere einschlägige Gesetzesänderungen aus jüngerer Zeit – wie u. a. das auf Eindämmung des Abmahnmissbrauchs abzielende Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs  und das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das die seit Oktober 2021 geltende Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der Einwilligungen in Telefonwerbung gebracht hat.

Der Webcast beleuchtete ferner die neuen Bestimmungen zu Laufzeiten von Verbraucherverträgen, Kündigungsbutton und Textformerfordernissen. Abgerundet wurde das Programm schließlich mit der Darstellung der Rechtsfolgen von Verstößen, u. a. dem neuen Schadensersatzanspruch für Verbraucher bei UWG-Verletzungen, der einen Paradigmenwechsel im deutschen Lauterkeitsrecht darstellt.

Referent war Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels, DLA Piper UK LLP, der in die fachliche Unterstützung des DDV in den Bereichen UWG und Telefonwerbung aktiv eingebunden ist. Der Webcast war für DDV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlten 90 EUR (zzgl. MwSt).

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