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Webcast "Auskunftsanspruch nach DS-GVO: Das müssen Sie wissen, um Stolperfallen zu vermeiden!"

17.01.2023.

Webcast "Auskunftsanspruch nach DS-GVO: Das müssen Sie wissen, um Stolperfallen zu vermeiden!"

Der Auskunftsanspruch der DS-GVO ist die „Allzweckwaffe“ einer betroffenen Person. Er steht jeder natürlichen Person zu und zwingt den Verantwortlichen zu einer Offenlegung der Verarbeitungen. Ungeachtet des nachvollziehbaren und anerkennenswerten Informationsinteresses der betroffenen Person wird der Auskunftsanspruch auch immer wieder instrumentalisiert, um Schadensersatzansprüche vorzubereiten oder aufgrund der Herausforderungen im Rahmen der Erfüllung Druck auszuüben bis hin zu Fallen für Schadensersatzansprüche. Neben Fristen gelten auch inhaltliche Anforderungen und Fehler können über die Schmerzensgeldforderungen hinaus auch zu staatlichen Sanktionen führen.

Der Webcast am 17. Januar 2023 von 11 Uhr bis ca. 12 Uhr gab einen kompakten Überblick über den Auskunftsanspruch der DS-GVO!

  • Der Auskunftsanspruch
  • Umfang der Auskunftspflicht
  • Vorgehen in der Praxis
  • Risiko Bußgeld und Schmerzensgeld?

Referent war RA Dr. Jens Eckhardt, Partner der Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB. Er steht für den datenschutzpolitischen Kurs von Prof. Dr. Wuermeling, mit dem er jahrelang in derselben Kanzlei direkt zusammenarbeitete. Für den DDV befasst sich Dr. Eckhardt verstärkt seit 2020 mit Datenschutzfragen aus der Dialogmarketing-Praxis und hat in der Reihe der DDV-Webcasts bislang verschiedene Spezialthemen aus der DS-GVO beleuchtet.

Der Webcast war für DDV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlten 120 Euro (zzgl. MwSt.).

DDV-Mitglieder können hier den Link zur Aufzeichnung abrufen und sich das Handout herunterladen. Bitte loggen Sie sich dazu mit Ihrer E-Mail und Ihrem Kennwort in den Mitgliederbereich ein (Log-In oben rechts).

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