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Webcast "Cookies & Co.: Neuregelung im TTDSG und neue DSK-Orientierungshilfe für Telemedien"
Webcast "Cookies & Co.: Neuregelung im TTDSG und neue DSK-Orientierungshilfe für Telemedien"

Mit § 25 Telekommunikations- Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ist seit dem 1. Dezember 2021 der Zugriff auf Daten der Endeinrichtung eines Nutzers und die Speicherung von Informationen in dieser Endeinrichtung gesetzlich geregelt. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat am 20. Dezember 2021 die "Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 1. Dezember 2021" veröffentlicht. Zu dieser momentanen Entwurfsfassung wird die DSK im Februar noch eine öffentliche Konsultation durchführen, bei der sich auch der DDV mit anderen Verbänden der Werbewirtschaft einbringen wird. Anlass für die Überarbeitung der bisherigen Fassung vom März 2019 war die (Neu-)Regelung im TTDSG. Als zentraler Norm widmet sich die Orientierungshilfe dem § 25 TTDSG, der den Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen behandelt und in diesem Kontext insbesondere die Einwilligung in Cookies gesetzlich regelt.
Zur richtigen Einordnung: Die DSK weist darauf hin, das Dokument stehe "unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Verständnisses der maßgeblichen Vorschriften durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), durch maßgebliche europäische Rechtsprechung sowie Änderungen des europäischen Rechtsrahmens." Die Auslegung des TTDSG obliegt allein den Gerichten, aber diese dürften sich künftig an den Empfehlungen der DSK orientieren.
In dem DDV-Webcast am Donnerstag, 24. Februar 2022, 14.00-15.00 Uhr stellte RA Dr. Jens Eckhardt, Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Details der Orientierungshilfe und Einschätzungen aus und für die Praxis vor. RA Dr. Eckhardt hatte bereits im September in einem DDV-Webcast zum TTDSG referiert. Der Webcast ist für DDV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlen 90 EUR (zzgl. MwSt).
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