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Webcast "Dokumentationspflicht für Telefonwerbeeinwilligungen nach § 7a UWG – Was ist für die Praxis zu beachten?"
Webcast "Dokumentationspflicht für Telefonwerbeeinwilligungen nach § 7a UWG – Was ist für die Praxis zu beachten?"

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Juli 2022 die finale Fassung ihrer Auslegungshinweise zur Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Einwilligungen in Telefonwerbung veröffentlicht. Die diesbezügliche gesetzliche Regelung des § 7a UWG ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Mit den Auslegungshinweisen kommt die BNetzA dem Auftrag aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge nach. Sie sollen Marktteilnehmer dabei unterstützen, sich über die Anforderungen des Rechtsrahmens sowie die künftige behördliche Verfahrensweise zu informieren.
Das 28seitige Dokument der BNetzA lässt viele Praxisfragen offen. Der DDV hat dazu am 19. September um 11 Uhr einen Webcast angeboten, um seine Mitglieder und auch Nicht-Mitglieder bei der sinnvollen Umsetzung der Auslegungshinweise zu unterstützen. Unser Experte war Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels, DLA Piper UK LLP, der in die fachliche Unterstützung des DDV in den Bereichen UWG und Telefonwerbung aktiv eingebunden ist.
Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55