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Webcast "Neue Pflichten aus der DS-GVO: Die Verarbeitungsverzeichnisse – Was ist dabei zu beachten?“
Am 25. Mai 2018 wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam werden. Die Unternehmen sind gut beraten, sich bereits heute mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und Unterlagen schon jetzt anzupassen. Dazu gehört auch das nach Artikel 30 DSGVO zu führende Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Neu gegenüber dem heutigem BDSG ist insbesondere, dass auch die eingeschalteten Auftragsverarbeiter und deren Vertreter künftig ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen haben. Dieses Verzeichnis sollte in der Praxis das zentrale Tool für den Datenschutzbeauftragten sein, um Datenverarbeitungen zu dokumentieren.
Der Webcast fand am 5. Dezember um 11 Uhr statt. Er richtete sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte und sonstige für den Datenschutz Verantwortliche in Unternehmen und gab praktische Hilfestellung u.a. zu Form, Inhalt, Aufbau und Gefahren im Zusammenhang mit dem Verfahrensverzeichnis. Referent war RA Dr. Philipp Kramer vom Beratungsbüro Gliss & Kramer.
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