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Webcast "Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung"
Um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten, müssen Unternehmen personenbezogene Daten "angemessen" gegen unbefugten Umgang (z.B. Kopieren, Verfälschen usw.) schützen. Die DS-GVO nennt nur Pseudonymisierung und Verschlüsselung als Techniken. Doch was ist darüber hinaus hinsichtlich "technischer und organisatorischer Maßnahmen" (TOMs) nötig, um als Unternehmen im Schadensfall den Vorwurf schuldhaften Handelns und damit Schadensersatzforderungen zu vermeiden?
Zusätzlich muss sich ein Unternehmen auch noch für eventuelle Datenpannen wappnen. Wie kann man das DS-GVO-konform zumutbar organisieren – und, ganz wichtig: Wie reagieren bislang die Aufsichtsbehörden?
Der Webcast am 14. November um 11 Uhr lieferte Antworten auf diese Fragen und gab praktische Hilfestellung. Er richtete sich an Betriebliche Datenschutzbeauftragte und sonstige für den Datenschutz Verantwortliche in Unternehmen. Referent war RA Dr. Philipp Kramer vom Beratungsbüro Gliss & Kramer.
Die Teilnahme an dem Webcast kostete für DDV-Mitglieder 60 Euro, für Nicht-Mitglieder 220 Euro (jeweils zzgl. MwSt.).
Ihre Ansprechpartner
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E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
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