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06.12.2018.

Fortführung unserer Webcast-Reihe zur EU DS-GVO und E-Privacy-VO mit Prof. Wuermeling.

Der Webcast am 6. Dezember um 11 Uhr wendete sich an alle Interessenten, die im Tagesgeschäft die Auswirkungen der europäischen Datenschutzreformen berücksichtigen müssen.

Mit Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 sind die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Dialogmarketing europaweit har­monisiert. Das Bundesdatenschutzgesetz wurde weitgehend aufgehoben und enthält seit diesem Datum nur noch eine kleine Anzahl ergänzender Regelungen.

Noch verhandelt wird derzeit eine neue ePrivacy-Verordnung, die wesentliche Auswir­kungen auf den Bereich der elektronischen Werbung haben wird. Der im Januar 2017 von der Kommission vorgelegte Entwurf stellt etablierte Geschäftskonzepte in Frage. Offen ist, ob und inwieweit Telefonwerbung erfasst sein wird. Die vom Parlament vor­liegenden Änderungsvorschläge enthalten zusätzlich massive Verschärfungen und Benach•teiligungen zu Lasten der europäischen digitalen Medien- und Werbewirtschaft. Anders als bei der Datenschutz-Grundverordnung fordern Kommission und Parlament weitgehend Einwilligungen der betroffenen Personen. Wegen der Bedeutung der ePri­vacy-Verordnung für digitales Dialogmarketing widmet sich der DDV sehr intensiv der Begleitung der anstehenden Verhandlungen in Rat, Parlament und Kommission. Der Webcast informiert über den aktuellen Stand und die potentiellen Auswirkungen auf die Branche.

Hinsichtlich der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung behandelte der Web­cast Einschätzungen und Erfahrungen mit dem seit Mai 2018 wirksamen neuen Recht: Ab diesem Zeitpunkt müssen die Unternehmen die neuen Anforderungen z. B. hinsicht­lich Transparenz, Auftragsverarbeitungsverträgen und Einwilligungstexten beachten und die internen Prozesse darauf eingestellt haben.

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