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13.07.2017.

Webinar "Neue Pflichten der DS-GVO: Das Verarbeitungsverzeichnis - Was ist zu beachten?"

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird am 25. Mai 2018 wirksam werden. Dann muss das Unternehmen sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Verarbeitungsverzeichnis) nach DS-GVO aufgestellt haben. Das heißt, es müssen 1) die eigenen Datenverarbeitungsverfahren richtig dokumentiert werden und 2) sind auch die Datenverarbeitungen der Auftraggeber in Textform aufzuzeichnen. 10 Monate vorher ist es an der Zeit, sich auf die neuen Vorschriften zur Dokumentation einzurichten, um sie rechtzeitig abzuarbeiten. Denn es lässt sich nicht von heute auf morgen erledigen.

Neu gegenüber dem Verfahrensverzeichnis nach heutigem BDSG ist also insbesondere, dass auch die eingeschalteten Auftragsverarbeiter und deren Vertreter künftig ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen haben. Da Verarbeitungen im Dialogmarketing meist „nicht nur gelegentlich“ stattfinden, greifen gesetzlich vorgesehene Ausnahmen von der Verpflichtung regelmäßig nicht. Das Verarbeitungsverzeichnis ist in der Praxis zudem das zentrale Tool für den Datenschutzbeauftragten, um die Datenverarbeitungen zur Kenntnis zu nehmen und auf Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren (seine Pflicht). Für die Umsetzung im Tagesgeschäft gibt das Webinar deshalb wichtige praktische Hilfestellungen.

Das Webinar findet am 13. Juli um 11 Uhr statt. Es richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte und sonstige für den Datenschutz Verantwortliche in Unternehmen und gibt praktische Hilfestellung u.a. zu Form, Inhalt, Aufbau und Gefahren im Zusammenhang mit dem Verfahrensverzeichnis. Referent wird RA Dr. Philipp Kramer vom Beratungsbüro Gliss & Kramer sein.

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