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Das Webinar richtete sich inbesondere an Auftraggeber und Auftragnehmer von Dialogmarketing-Dienstleistungen (insb. Agenturdienstleistungen, Face-to-Face, Call- und Customer-Services).
Am 1. April 2017 sind Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und anderen Gesetzen in Kraft getreten, die gerade bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern im Bereich Call- und Customer-Service oder Face-to-Face erhebliche Auswirkungen haben können. Das Webinar gab einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen unter Berücksichtigung aktueller Entwcklungen.
- Abgrenzung zwischen freiem Mitarbeiter und Arbeitnehmer
- Wann ist von einer Arbeitnehmerüberlassung auszugehen?
- Welche Regelungen sind bei einer Arbeitnehmerüberlassung zu beachten (z. B. Überlassungshöchstdauer, Equal Pay, Vorratserlaubnis)?
- Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Vertragsgestaltung zwischen Dialogmarketing-Dienstleister und Auftraggeber?
- Mögliche Sanktionen: Bußgelder, Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses
- Organisatorische Auswirkungen
- Aktuelle Entwicklungen
Referent war RA Michael Niermann, Seniorpartner der Sozietät TIGGES Rechtsanwälte.
Zur AnmeldungIhre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55