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Das Webinar wendet sich an alle Interessenten, die sich auf die Auswirkungen der europäischen Datenschutzreformen vorbereiten müssen.
Mit Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 werden die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Dialogmarketing europaweit harmonisiert. Das Bundesdatenschutzgesetz wird weitgehend aufgehoben und soll nur noch eine kleine Anzahl von ergänzenden Regelungen erhalten. Gleichzeitig mit der Datenschutz-Grundverordnung soll eine neue ePrivacy Verordnung wirksam werden, die insbesondere Vorgaben für elektronische Werbung per E-Mail und Telefon enthalten soll.
Auf der Grundlage des DDV-Best Practice Guides zur Grundverordnung informierte das Webinar, wie die neuen Vorgaben in der Praxis des Dialogmarketings umgesetzt werden können. Denn bis Frühjahr 2018 sollte nicht tatenlos abgewartet werden. Unternehmen müssen sich vorher auf die neuen Anforderungen einstellen. Insbesondere sind Transparenzanforderungen möglichst frühzeitig umzusetzen. Verträge zur Auftragsverarbeitung sind an die Anforderungen der Verordnung anzupassen, wenn sie über den 24. Mai 2018 hinaus wirksam sein sollen. Außerdem ist zu empfehlen, Einwilligungstexte daraufhin zu überprüfen, ob sie den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Zuletzt müssen sich Unternehmen organisatorisch auf die Verordnung vorbereiten, damit die erforderlichen Umstellungen interner Prozesse bis zum Stichtag durchgeführt sind.
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Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55