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15.12.2016.

Webinar "Wo stehen wir bei der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung?"

Das Webinar fand am 15. Dezember 2016 statt und wendete sich an alle Interessenten, die sich auf das Wirksamwerden der Grundverordnung vorbereiten möchten.

Mit Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 werden die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Dialogmarketing europaweit harmonisiert. Der DDV hat Anfang Juni nach Erörterung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden einen Best Practice Guide zur Grundverordnung herausgegeben. Das Webinar informierte, wie die neuen Vorgaben in der Praxis des Dialogmarketings umgesetzt werden können. Denn bis Frühjahr 2018 sollte nicht tatenlos abgewartet werden. Unternehmen müssen sich vorher auf die neuen Anforderungen einstellen. Insbesondere sind Transparenzanforderungen möglichst frühzeitig umzusetzen. Verträge zur Auftragsverarbeitung sind an die Anforderungen der Verordnung anzupassen, wenn sie über Mai 2018 hinaus wirksam sein sollen. Außerdem sollten Einwilligungstexte daraufhin überprüft werden, ob sie den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Zuletzt müssen sich Unternehmen organisatorisch auf die Verordnung vorbereiten, damit die erforderlichen Umstellungen interner Prozesse bis zum Stichtag durchgeführt sind.

Referent Prof. Ulrich Wuermeling, Kanzlei Latham & Watkins LPP, hat ausführlich erläutert, was sich im Vergleich zum deutschen Recht ändert und wie die Umstellung auf die neuen Anforderungen in der Übergangszeit bis zum Wirksamwerden der Verordnung erfolgen sollte.

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