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Neuer Practice Help: "Auftragsverarbeiter und gemeinsam Verantwortliche im Lettershop-Verfahren"
Neuer Practice Help: "Auftragsverarbeiter und gemeinsam Verantwortliche im Lettershop-Verfahren"
Die DS-GVO sieht alternativ zur Auftragsverarbeitung noch die Möglichkeit einer gemeinsamen Verantwortlichkeit vor, Art. 26 DS-GVO. Für das Lettershop-Verfahren ist dies aus Sicht des DDV keine geeignete Lösung.
Ein neuer, vom DDV-AK Datenschutz zusammen mit Prof. Dr. Wuermeling erarbeiteter Practice Help, befasst sich mit der rechtlichen Stellung von Werbetreibenden, Adresseignern und Dienstleistern im Lettershop-Verfahren – dies vor dem Hintergrund sowohl der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur gemeinsamen Verantwortlichkeit als auch der geplanten „Guidelines 7/2020 on the concepts of controller and processor in the GDPR” des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
Für das Lettershop-Verfahren legt der Practice Help unter Berücksichtigung von EuGH und EDSA dar, dass neben den Adresseignern nicht auch die beteiligten Dienstleister oder gar der Werbetreibende als gemeinsam mit den Adresseignern Verantwortliche anzusehen sind. Eine solche Sichtweise würde der Grundstruktur des Lettershop-Verfahrens in vertraglicher und tatsächlicher Hinsicht widersprechen.
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Zum Download des neuen Practice HelpIhre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55