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Neuer Staatsvertrag Glücksspielrecht tritt am 1. Juli 2021 in Kraft
Die wesentliche Neuerung des GlüStV 2021 ist die Liberalisierung von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker durch private Anbieter. Das bislang bestehende Verbot für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele soll gelockert und für die Veranstaltung solcher Spiele ein Erlaubnismodell eingeführt werden. Für Sportwetten wird ein dauerhaftes Erlaubnismodell eingeführt.
Am 21. April 2021 hat der DDV einen Webcast mit den Referenten RA Dr. Stulz-Herrnstadt und RA Prof. Dr. Stefan Engels, DLA Piper, Hamburg, durchgeführt, der in diesem Zusammenhang die wichtigsten Neuerungen, Möglichkeiten, aber auch Einschränkungen der Werbung im Bereich des Direktmarketings beleuchtete.
DDV-Mitglieder, die an der Präsentation des Webcasts interessiert sind, können sich dazu per E-Mail bei Herrn Paul Nachtsheim, p.nachtsheim@ddv.de, melden.
Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55