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Orientierungshilfe zum Datentransfer außerhalb der Europäischen Union

31.05.2023.

Orientierungshilfe zum Datentransfer außerhalb der Europäischen Union

Die Übermittlung personenbezogener Daten in so genannte Drittländer, insbesondere in die USA, gestaltet sich nicht zuletzt aufgrund des EuGH-Urteils (Schrems II) aus dem Jahr 2020 weiterhin schwierig. Das EU-US Privacy Shield wurde seinerzeit für ungültig erklärt und noch immer arbeitet die Politik an einem Nachfolgemodell, dem EU-US Datenschutzrahmen. EU-Kommission und Europäisches Parlament haben unterschiedliche Meinungen, was die bisherigen Verhandlungsergebnisse mit den USA angeht bzw. ob die USA ein angemessenes Schutzniveau bieten, um personenbezogene Daten aus der Europäischen Union in die USA zu übermitteln. In dieser Gemengelage hat nun der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz eine neue Orientierungshilfe zu internationalen Datentransfers - nicht nur in die USA - veröffentlicht. Die Orientierungshilfe erläutert die Voraussetzungen für eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland anhand der aktuell bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt dabei die wesentlichen Übermittlungsinstrumente der Art. 44 ff. DS-GVO vor.

Zwar richtet sich die Orientierungshilfe in erster Linie an öffentliche Stellen, allerdings geht sie auf die wichtigen Punkte ein, die gleichermaßen auch für Unternehmen Relevanz besitzen. Zudem ist zu beachten, dass sich die Rechtsprechung und die Positionen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu Fragen der Art. 44 ff. DS-GVO in zügiger Geschwindigkeit fortentwickeln und man diese stets im Auge behalten muss.

Der DDV sieht es für die datengetriebenen Geschäftsmodelle seiner Mitglieder als elementar wichtig an, wieder zu einem rechtssicheren Rahmen für den Datenaustausch in die USA zu haben. Zum Stand des geplanten EU-US Datenschutzrahmen halten wir Mitglieder über den Bericht Berlin / Brüssel direkt informiert.

Zur Orientierunghsilfe

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