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Politische Werbung: FEDMA und DDV positionieren sich vor sechstem Trilog
Am Abend des 6. November 2023 wurde zum Vorschlag für eine Verordnung über Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPAR) eine politische Einigung erzielt. Der offizielle Einigungstext liegt noch nicht vor. Den ersten Verlautbarungen nach wird politische Werbung definiert als die Vorbereitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Lieferung oder Verbreitung von Botschaften:
- durch, für oder im Namen von politischen Akteuren, es sei denn, sie sind rein privater oder rein kommerzieller Natur; oder
- die geeignet und konzipiert (designed) sind, das Wahlverhalten oder das Ergebnis einer Wahl, eines Referendums oder eines Gesetzgebungs- oder Regelungsprozesses auf EU-, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu beeinflussen.
Damit ist, so wie es aussieht, einer der aus Sicht des DDV wichtigsten Punkte, nämlich die Aufnahme des Wortes "konzipiert" in die Definition von politischer Werbung in der sechsten Trilogverhandlung beschlossen worden. Dies dürfte dazu beitragen, eine klare Unterscheidung zwischen politischen Anzeigen und kommerziellen Anzeigen sowie Anzeigen von gemeinnützigen Organisationen zu treffen.
Im Vorfeld dieser entscheidenden Verhandlungsrunde haben FEDMA in enger Abstimmung mit dem DDV und zahlreiche weitere Verbände aus den Bereichen europäische Nachrichten- und Zeitschriftenmedien, Presse und Werbung in ihrem Schreiben an die politischen Vertreter eine klare Definition von politischer Werbung in Abgrenzung zu anderen Formen legitimer Werbung gefordert (siehe Link). Dem DDV war es besonders wichtig, dass die Werbung von gemeinnützigen Organisationen vor dem Hintergrund ihres wohltätigen Charakters nicht dem Risiko ausgesetzt ist, in den Anwendungsbereich der politischen Werbung zu geraten.
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