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Rechtsfrage des Monats: Pflicht zur Datenschutzinformation im Falle von Zeitungsanzeigen und Coupons
Wie erfüllt man die Pflicht zur Datenschutzinformation im Falle von Zeitungsanzeigen und Coupons?
DDV-Mitglieder finden die Antworten hier im Mitgliederbereich und im Best Practice Guide unter dem nachfolgenden Link.
Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Fragen zur Mitgliedschaft:
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Rechtliche Fragen
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55