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Rechtsfrage des Monats zum Thema "Textformerfordernis bei Verträgen"
Wann ist zur Wirksamkeit eines Vertrages „Textform“ erforderlich?
Die ab 1. Dezember 2021 geltende Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKGneu) verlangt, dass der Verbraucher einen Vertrag über TK-Dienste - also z.B. auch einen telefonischen Vertrag - vor Wirksamwerden zunächst in Textform genehmigen muss. Ein solches Textformerfordernis gibt es bislang sektoral auch bei Energielieferverträgen, Gewinnspieleintragungsdiensten und im Falle des Anbieterwechsels bei Dauerschuldverhältnissen. Was bedeutet Textform und wie sehen die genannten gesetzlichen Regelungen im Einzelnen aus?
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Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55