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Rechtsfrage des Monats zum Thema "Werbeinwilligung"
Muss bei jeder werblichen Ansprache immer wieder erneut über das Widerspruchsrecht informiert werden? Was ist vom Werbetreibenden bei Erhalt eines Widerspruchs zu beachten?
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Zum Best Practice GuideIhre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55