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15.01.2019.

Stress an der Strippe – nicht im DDV

In einem Artikel mit dem Titel "Stress an der Strippe", der in Ausgabe 2 der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 13. Januar 2019 erschienen ist, wird ein Bild der Customer Services Branche gezeichnet, das der Deutsche Dialogmarketing Verband für seine Mitglieder nicht bestätigen kann. So erkennt der Autor zwar an, dass das Beschwerdeaufkommen durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung rückläufig ist, kommt aber dennoch zu dem Schluss, dass die Bezahlung der Mitarbeiter aufgrund des Wettbewerbs in der Branche und auf Auftraggeberseite niedrig und die Arbeitsbelastung überdurchschnittlich hoch sei.

"Unsere Mitglieder haben sich alle freiwillig auf die Vorgaben des Branchenkodexes des DDV verpflichtet, weil sie qualitativ hochwertig und professionell arbeiten. Das gilt auch für die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung. Für die Mitglieder des DDV und deren Mitarbeiter können wir diesbezügliche Darstellungen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung überhaupt nicht bestätigen", so DDV-Präsident Patrick Tapp zu den Ausführungen in der FAS.

Attikus A. Schacht, Vorsitzender des Kompetenz-Centers Customer Services ergänzt: "Der vom DDV 2015 verabschiedete Branchenkodex dient dem Schutz der Verbraucher, aber auch der Mitarbeiter der Customer Service Branche. So wird darin beispielsweise verlangt, dass Unternehmen, die sich dem Branchenkodex verpflichtet haben, für Provisionszahlungen an Mitarbeiter besondere Kontrollmaßnahmen einrichten. Auch muss die Vergütung transparent und nachvollziehbar offen gelegt werden. Viele unserer Mitglieder bieten deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn an, um ihre Projekte zu realisieren, weil man sonst so gut wie keine Mitarbeiter findet."

Der Branchenkodex der Customer-Service und Contact-Center-Branche trat am 1. Januar 2015 erstmals in Kraft und wurde zwischenzeitlich überarbeitet. Die freiwillige Selbstverpflichtung gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings vor. In die Entwicklung dieser Standards war erstmals auch die Bonner Bundesnetzagentur mit eingebunden. Der Kodex gilt verpflichtend für alle Mitglieder des DDV-Kompetenz-Centers Customer Services. Die aktuelle Fassung ist vom November 2016.

Zum Branchenkodex

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