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14.08.2022

Sichere Lösung zur Dokumentation von Opt-ins nach §7 UWG – proofed by Bundesnetzagentur

Kurzbeschreibung

Nach über 10 Monaten Evaluierungszeit durch die Bundesnetzagentur ist es nun endlich bestätigt:

Der Prozess zur Dokumentation von Werbeeinwilligungen der DATATRUSTEE GmbH erfüllt alle Anforderungen der Bundesnetzagentur zum § 7a UWG und ist damit eine sichere Lösung für Werbetreibende!

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Juli 2022 die finale Fassung ihrer Auslegungshinweise zur Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Einwilligungen in Telefonwerbung veröffentlicht. Die diesbezügliche gesetzliche Regelung des § 7a UWG ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten.

 

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Entwurfsfassung der BNetzA vom 19. Oktober 2021 hatte DATATRUSTEE schriftlich Stellung bezogen. Diese Stellungnahme finden Sie hier:

www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Unternehmenspflichten/Telefonwerbung/start.html

 

Mit den Auslegungshinweisen kommt die BNetzA dem Auftrag aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge nach. Sie sollen Marktteilnehmer dabei unterstützen, sich über die Anforderungen des Rechtsrahmens sowie die künftige behördliche Verfahrensweise zu informieren.

 

Das 28seitige Dokument erläutert aus Sicht der BNetzA zunächst den Kreis der dokumentationspflichtigen Unternehmen. Die Unternehmen können aber durch einen gemeinsamen Speicherort ihre Verpflichtung erfüllen.

 

Die BNetzA hat die eingereichte Stellungnahme von DATATRUSTEE an mehreren Stellen berücksichtigt. Die wichtigsten Stellen (im Vergleich zur alten Fassung) sind:

 

• In der alten Fassung durfte sich der Werbende noch nicht auf durch einen Dritten verursachte Dokumentationsmängel berufen. Dieser Satz wurde gestrichen und die Begründung von DATATRUSTEE aufgenommen, dass der Werbende nicht für Fehler von Adresslieferanten haftbar gemacht werden darf. Dadurch wird im Ergebnis die Bußgeldhaftung für diese Konstellationen ausgeschlossen (Randnummer 15).

 

• In der alten Fassung war noch unklar, wie lange eine Einwilligung aufzubewahren war, wenn mehrere Unternehmen auf Basis der gleichen Einwilligung Werbeanrufe durchführten. Hierauf hatte DATATRUSTEE hingewiesen und eine Klarstellung angeregt. Diese ist nun umfangreich in Randnummer 56 erfolgt. Nun müssen Callcenter ihren Anruf dem jeweiligen Auftraggeber melden. Für jeden Auftraggeber laufen die Fristen unterschiedlich und abhängig von „seinem“ letzten Werbeanruf.

 

• In Randnummer.67 listet die BNetzA nun verschiedene technische Möglichkeiten auf, mit denen sich die Verifizierung der Einwilligung sicherstellen lässt. Hier hatten wir die aktive und die passive TOI-Verifizierung von DATATRUSTEE erläutert. Die aufgelisteten technischen Lösungen bleiben hinsichtlich der technischen Zuverlässigkeit (teilweise) hinter denen von DATATRUSTEE zurück. Da die BNetzA weiterhin darauf hinweist, dass es stets im Einzelfall zu prüfen ist, ob die technischen Anforderungen eingehalten wurden, empfiehlt sich für Werbende eine Methode mit höherer Zuverlässigkeit (wie die von DATATRUSTEE).

 

• In Randnummer 90 stellt die BNetzA nun entsprechend unserem Hinweis klar, dass bei einem Anrufversuch die Einwilligung noch nicht verwendet wird und dadurch nicht die Aufbewahrungsfrist verlängert wird. Gleiches gilt für den Fall, dass der Angerufene nicht erreicht wird und anschließend zurückgerufen wird.

 

Neben diesen Punkten gibt es einige, meist kleinere Änderungen, in denen Einflüsse der Stellungnahme von DATATRUSTEE erkennbar sind. Insgesamt stellt die BNetzA nun deutlich häufiger auf technische Lösungen und den Stand der Technik ab als noch in der Konsultationsfassung.

 

Dadurch werden - im Vergleich zur Entwurfsfassung - die Anforderungen abgesenkt.

Für die Dokumentationslösung für Werbeeinwilligungen von DATATRUSTEE bedeutet das, dass diese grundsätzlich über den Anforderungen der BNetzA liegen und somit eine sichere Lösung für Werbende bietet den §§7a UWG einzuhalten.

 

Weiter Infos unter: www.datatrustee.org/opt-in-dokumentation

Ansprechpartner

DATATRUSTEE GmbH

Daniel Simon

Tel: +49 2327 303810

E-Mail: ds@datatrustee.de

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