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07.04.2020.

Warnung vor unseriösen E-Mails zum Kurzarbeitergeld

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse E-Mails, die unter der Absenderadresse "kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de" versendet werden. In der E-Mail werden Arbeitgeber u. a. aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Eine Telefonnummer für Rückfragen ist nicht angegeben.

Arbeitgeber sollten auf keinen Fall auf die E-Mail reagieren, sondern diese umgehend löschen. Wie die Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt, ist die BA nicht Absender dieser E-Mails und sie fordert Arbeitgeber auch nicht per E-Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Unternehmen telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit veröffentlicht.

Seien Sie auch während der Coronakrise besonders wachsam. Cyberkriminelle könnten die aktuelle Situation ausnutzen und mit der Angst und Unsicherheit vieler Nutzer spielen, um über infizierte Webseiten, die angeblich Informationen zur Pandemie oder Leistungen und Förderungen für Unternehmen enthalten, Schadsoftware, Spyware oder Ransomeware auf dem Rechner zu installieren.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert unter dem nachfolgenden Link zum Umgang mit Schadsoftware.

Zu den Informationen des BSI

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