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Webcast "Glücksspielstaatsvertrag 2021: Neues Spiel, neues Glück - Wie darf man künftig werben?"

21.04.2021.

Webcast "Glücksspielstaatsvertrag 2021: Neues Spiel, neues Glück - Wie darf man künftig werben?"

Am 1. Juli 2021 soll der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft treten. Diesen haben die Ministerpräsidenten der Länder im März 2020 nach langen Diskussionen vereinbart und Ende Oktober 2020 unterzeichnet. Derzeit läuft die Ratifizierung in den Ländern, die bis zum Frühjahr 2021 abgeschlossen sein soll.

Die wesentliche Neuerung des GlüStV 2021 ist die Liberalisierung von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker durch private Anbieter. Das bislang bestehende Verbot für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele soll gelockert und für die Veranstaltung solcher Spiele ein Erlaubnismodell eingeführt werden. Für Sportwetten wird ein dauerhaftes Erlaubnismodell eingeführt.

Damit verbunden ist natürlich auch eine Erweiterung der Werbemöglichkeiten. Zugleich ist die Werbung aber nicht grenzenlos möglich - auch der GlüStV 2021 enthält dazu detaillierte Vorgaben für Art und Umfang. Verstöße gegen die Werbevorgaben können mit Geldbußen bis zu EUR 500.000,00 geahndet werden. Hinzukommen weitergehende Vorgaben zur Werbung in anderen gesetzlichen oder staatsvertraglichen Bestimmungen (wie z.B. dem Wettbewerbsrecht oder dem Medienrecht), die durch den GlüStV 2021 unberührt bleiben.

Der DDV-Webcast am 21. April 2021 um 11 Uhr mit den Referenten RA Dr. Stulz-Herrnstadt und RA Prof. Dr. Stefan Engels, DLA Piper, Hamburg, beleuchtete die wichtigsten Neuerungen, Möglichkeiten, aber auch Einschränkungen der Werbung im Bereich des Direktmarketings: Was galt bisher – was gilt künftig? Für welche Kanäle und Produkte? Welche Chancen bieten sich, welche Risiken bestehen? Aktuell und praxisnah.

Der Webcast war für DDV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlten 90 EUR (zzgl. MwSt).

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