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22.05.2020.

Zwei Jahre DS-GVO: DDV fordert Abbau von Innovationshindernissen und überflüssiger Bürokratie

Zwei Jahre nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018 kommt diese mit der anstehenden Evaluierung erstmals auf den Prüfstand. Der europäische Gesetzgeber war angetreten, mit der DS-GVO gleichzeitig Datenschutzrechte zu stärken und die Wirtschaft zu fördern. Festzustellen ist, dass die Verordnung dauerhaft hohe Zusatzkosten verursacht und Innovation bremst. Der DDV fordert deshalb gegenüber der Europäischen Kommission und politischen Entscheidungsträgern Nachbesserungen in verschiedenen Bereichen, um die ursprünglichen Ziele der Verordnung zu erreichen.

Bisheriges Zwischenfazit des DDV-Präsidenten Patrick Tapp: "TÜV bestanden - aber noch mit erheblichen Mängeln. Einheitliche europäische Datenschutzregelungen sind absolut zu begrüßen. Aber ein wirksamer Schutz der Privatsphäre würde sich auch mit deutlich weniger Bürokratie erreichen lassen. Innovationen dürfen nicht an formaler Regulierung scheitern. Die Evaluierung der DS-GVO muss genutzt werden, um Verbesserungen an den Vorschriften vorzunehmen und zugleich Fehler bei der geplanten ePrivacy-Verordnung zu vermeiden."

Die Europäische Kommission wollte mit der DS-GVO Einsparungen beim Verwaltungsaufwand von 2,3 Milliarden Euro erreichen und das Potential der digitalen Wirtschaft eröffnen. Diese Ziele hat die DS-GVO nicht erreicht. Der DDV hat deshalb bereits im ersten Quartal 2020 konkrete Vorschläge erarbeitet und in die Diskussion eingebracht, um Bürokratie abzubauen und Innovationen zu ermöglichen. Die Details sind in einem DDV-Positionspapier zur "DS-GVO Evaluierung 2020" zusammen gefasst. Darin fordert der DDV u. a., den Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketingzwecke praktikabel zu gestalten, die Informationspflichten zu vereinfachen und die Auftragsverarbeitung flexibler zu regeln.

Zum Positionspapier des DDV

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